Objektpflege & WEG-Service Jena

Zuverlässige Treppenhausreinigung in Jena

Pünktliche und gründliche Pflege für Mehrfamilienhäuser, Eigentümergemeinschaften und Wohnungsgesellschaften in Jena-Lobeda, Winzerla, Ost und Zentrum.

  • Wöchentliche oder 14-tägige Turnus-Reinigung
  • Handläufe, Geländer, Eingangstüren & Briefkästen inklusive
  • Umlagefähig nach § 2 Nr. 9 BetrKV

Treppenhaus-Angebot anfordern

Transparenter Pauschalpreis für Ihr Wohnobjekt.

Gepflegtes Treppenhaus und Treppengeländer in Jena

Entlastung für Eigentümer & Hausverwaltungen

Ein verschmutztes Treppenhaus führt regelmäßig zu Unmut unter Mietern und mindert den Mietwert. Ein externer Reinigungsdienst garantiert dauerhafte Sauberkeit und vermeidet Streit um Kehrwochen und Hausordnungen.

Ob Plattenbau-Wohnanlage in **Lobeda**, Mehrfamilienhäuser in **Winzerla** oder denkmalgeschützte Altbauten in **Jena-Ost** und im Damenviertel:

  • Gründliches Fegen und Nasswischen aller Treppenstufen und Podeste
  • Handläufe, Geländerstangen, Klingelschilder und Briefkastenanlagen
  • Glaseinsätze an Haustüren und Treppenhausfenster
  • Aufzugskabinen: Spiegel, Bedientableaus und Bodenbeläge

Unser Treppenhausservice im Überblick

Zuverlässige Zyklen für zufriedene Bewohner.

Eingangsbereich & Foyer

Reinigung der Haustür, Ausklopfen der Schmutzfangmatten, feuchtes Wischen des Foyers und Säubern der Klingeltableaus.

Etagen & Treppenläufe

Feuchtwischen aller Stufen mit materialschonenden Pflegemitteln für Stein, Fliese, Betonwerkstein oder historisches Holz.

Keller- & Nebenräume

Turnusmäßiges Kehren von Kellergängen, Fahrradkellern, Trockenräumen und Mülltonnenstellplätzen nach Absprache.

Häufige Fragen zur Treppenhausreinigung

Wissenswertes für Eigentümer und Verwaltungen in Jena.

Das Fegen und feuchte Wischen aller Stufen und Zwischenpodeste vom Dachgeschoss bis zum Keller, Abwischen der Handläufe und Geländer, Reinigung der Hauseingangstür, Klingelanlagen und Briefkästen sowie das Säubern der Fußmatten.
In den meisten Jenaer Wohnanlagen hat sich ein wöchentlicher Turnus (vor allem in den nassen Herbst- und Wintermonaten) oder ein 14-tägiger Rhythmus bei kleineren Einheiten bewährt.
Ja. Die Treppenhausreinigung gehört nach § 2 Nr. 9 BetrKV (Betriebskostenverordnung) zu den vollständig auf Mieter umlagefähigen Betriebskosten im Rahmen der Gebäudereinigung.